Rundschreiben Winterdienst 12.2004
Rundschreiben des Ortsvorstehers betreffend den Winterdienst aus dem Dezember 2004.
| Zitat: E-Mail von Klaus Huse, Dezember 2004
Aus gegebenem Anlass weise ich nochmals darauf hin, dass die Anlieger im Winter von Schnee und Eis zu befreien haben. In welcher Form, das steht in der entsprechenden Satzung, die von der Gemeinde in regelmäßigen Abständen veröffentlicht wird. Die Gemeinde unterstützt die Anlieger dabei, es besteht aber kein Rechtsanspruch darauf. Die Leistung ist freiwillig und nicht gebührenpflichtig für die Anlieger. Am 22.12.04 tauchte dieses Problem nach dem Eisregen z.B. in der Straße „Im Vogelsang“ (abschüssiger Bereich zur L79) auf. Der Straßenabschnitt war nicht abgestreut. Die Haftung liegt hier eindeutig bei den Anliegern und nicht bei der Gemeinde! Wir werden das Thema in der nächsten Ortsbeiratssitzung aufgreifen und vorschlagen, die Straßen im Sommer maschinell reinigen zu lassen und im Winter durch die Gemeinde organisiert einen Winterdienst einzuführen. Der ist dann natürlich gebührenpflichtig und wird mit einem Betrag X mal laufende Meter und Jahr Grundstücksfront berechnet. Im Verhältnis zur Wirkung und Rechtssicherheit sind die Kosten gering (in der Nachbargemeinde beträgt der Gebührensatz für die Straßenreinigung zurzeit 0,75 €/pro lfdm. und Jahr und beim Winterdienst 0,80 €/ pro lfdm. und Jahr). D.h. bei einem Grundstück mit einer Straßenfront von z.B. 20 m wären das Kosten von 31,00 € im Jahr. Der Ortsvorsteher |