„Diskussion:Kaufkraftstabiles Geld“ – Versionsunterschied

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Fgb (Diskussion | Beiträge)
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Der Wert der Währung (z.B. [[Gogo]]s) ist konstant, also die Preise bleiben konstant, zum Beispiel immer "2 Gogos für einen Döner Kebab". Der Wert der Scheine bleibt nicht konstant, die Scheine verfallen langsam mit der Zeit. Siehe auch: [[umlaufgesichertes Geld]].
Der Wert der Währung (z.B. [[Gogo]]s) ist konstant, also die Preise bleiben konstant, zum Beispiel immer "2 Gogos für einen Döner Kebab". Der Wert der Scheine bleibt nicht konstant, die Scheine verfallen langsam mit der Zeit. Siehe auch: [[umlaufgesichertes Geld]]. -- [[Fgb]]




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Ganz entfernt. Freigeld ist aber nicht wertlos, wenn das Fälligkeitsdatum vorrüber ist, man kann es umtauschen (gegen [[Umlaufsicherungsgebühr]]) gegen frische Scheine. Auch bezieht sich Freigeld nicht auf anderes Geld (wie Optionen auf Währungen) und auch nicht auf bestimmte Waren (wie bei der Warenterminbörse), sondern recht abstrakt auf einen Einkaufskorb. Dieser muss abgeholt werden, sonst verfällt etwas von dem, was man bekommt.
Ganz entfernt. Freigeld ist aber nicht wertlos, wenn das Fälligkeitsdatum vorrüber ist, man kann es umtauschen (gegen [[Umlaufsicherungsgebühr]]) gegen frische Scheine. Auch bezieht sich Freigeld nicht auf anderes Geld (wie Optionen auf Währungen) und auch nicht auf bestimmte Waren (wie bei der Warenterminbörse), sondern recht abstrakt auf einen Einkaufskorb (nämlich den des [[Verbraucherpreisindex]]es). Dieser muss abgeholt werden, sonst verfällt etwas von dem, was man bekommt. -- [[Fgb]]




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:: Aber nun mal rein praktisch: Ich gehe mit 2 Gogos, die z.B. morgen verfallen an einer Döner Kebab-Stand un will mir etwas kaufen. Der Inhaber wird doch sicher dies nicht als Wert von 2 Gogos anschauen, wenn er am nächsten Tag damit Umtriebe hat und eine zusätzliche Gebühr bezahlen muss. Wie soll das funktionieren?
: Aber nun mal rein praktisch: Ich gehe mit 2 Gogos, die z.B. morgen verfallen an einer Döner Kebab-Stand un will mir etwas kaufen. Der Inhaber wird doch sicher dies nicht als Wert von 2 Gogos anschauen, wenn er am nächsten Tag damit Umtriebe hat und eine zusätzliche Gebühr bezahlen muss. Wie soll das funktionieren?



Das ist ja der Trick: Auch wenn die Gogos per definitionem an einem bestimmten Tag verfallen, glättet der Markt von der Ausgabe bis zum Verfall den Verfallsverlauf etwa gleichmäßig, sodass jeder nur den Verfall zu tragen hat, der in der Zeit des Besitzes des Geldscheins angefallen ist. In diesem konkreten Fall wird der Döner-Kebab-Verkäufer sagen: "Diese 2 Gogos sind ja gleich abgelaufen, sie sind nur 1.90 Gogos Wert. Gib mir noch 0.10 Gogos dazu." Oder der Markt erwartet, dass abgelaufene Scheine kommen, dann geht es andersherum: "Oh, 2 frische Gogos. Da gebe ich dir noch eine kleine Tomate und etwas Kebab dazu.". Sind die Gewinnmargen etwas höher (so ab 15% des Umsatzes), dann wird der Verkäufer auch garnichts sagen, denn im Durchschnitt erhält er mal alte und mal neue Gogos. Denn den Kunden einen zusätzlichen Stolperstein in den Weg zu legen (und so den gesamtem Verkauf zu gefährden) liegt nicht im interesse des Verkäufers. Andere Zahlungsmethoden (EC-Karte, Kreditkarte) haben nämlich auch Kosten pro Transaktion, die durchaus bei 3%..6% des Umsatzes liegen können. Wenn da ab und zu ein alter Schein kommt, dann schmerzt das nicht. -- [[Fgb]]



Version vom 10. Juli 2002, 06:13 Uhr

Was soll hier kaufkraftstabil sein, wenn an anderer Stelle vermerkt ist, dass die Geldscheine ein Verfalldatum haben?


Der Wert der Währung (z.B. Gogos) ist konstant, also die Preise bleiben konstant, zum Beispiel immer "2 Gogos für einen Döner Kebab". Der Wert der Scheine bleibt nicht konstant, die Scheine verfallen langsam mit der Zeit. Siehe auch: umlaufgesichertes Geld. -- Fgb


Kann man Freigeldscheine mit Optionen vergleichen, die ja auch ein Fälligkeitsdatum haben?


Ganz entfernt. Freigeld ist aber nicht wertlos, wenn das Fälligkeitsdatum vorrüber ist, man kann es umtauschen (gegen Umlaufsicherungsgebühr) gegen frische Scheine. Auch bezieht sich Freigeld nicht auf anderes Geld (wie Optionen auf Währungen) und auch nicht auf bestimmte Waren (wie bei der Warenterminbörse), sondern recht abstrakt auf einen Einkaufskorb (nämlich den des Verbraucherpreisindexes). Dieser muss abgeholt werden, sonst verfällt etwas von dem, was man bekommt. -- Fgb



Aber nun mal rein praktisch: Ich gehe mit 2 Gogos, die z.B. morgen verfallen an einer Döner Kebab-Stand un will mir etwas kaufen. Der Inhaber wird doch sicher dies nicht als Wert von 2 Gogos anschauen, wenn er am nächsten Tag damit Umtriebe hat und eine zusätzliche Gebühr bezahlen muss. Wie soll das funktionieren?


Das ist ja der Trick: Auch wenn die Gogos per definitionem an einem bestimmten Tag verfallen, glättet der Markt von der Ausgabe bis zum Verfall den Verfallsverlauf etwa gleichmäßig, sodass jeder nur den Verfall zu tragen hat, der in der Zeit des Besitzes des Geldscheins angefallen ist. In diesem konkreten Fall wird der Döner-Kebab-Verkäufer sagen: "Diese 2 Gogos sind ja gleich abgelaufen, sie sind nur 1.90 Gogos Wert. Gib mir noch 0.10 Gogos dazu." Oder der Markt erwartet, dass abgelaufene Scheine kommen, dann geht es andersherum: "Oh, 2 frische Gogos. Da gebe ich dir noch eine kleine Tomate und etwas Kebab dazu.". Sind die Gewinnmargen etwas höher (so ab 15% des Umsatzes), dann wird der Verkäufer auch garnichts sagen, denn im Durchschnitt erhält er mal alte und mal neue Gogos. Denn den Kunden einen zusätzlichen Stolperstein in den Weg zu legen (und so den gesamtem Verkauf zu gefährden) liegt nicht im interesse des Verkäufers. Andere Zahlungsmethoden (EC-Karte, Kreditkarte) haben nämlich auch Kosten pro Transaktion, die durchaus bei 3%..6% des Umsatzes liegen können. Wenn da ab und zu ein alter Schein kommt, dann schmerzt das nicht. -- Fgb