„Kanzlerkandidat“ – Versionsunterschied

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Version vom 28. August 2002, 12:51 Uhr

Der Kanzlerkandidat ist eine Kunstfigur - und keine Institution. Er kommt weder im Verfassungs- und Wahlrecht noch in den Parteisatzungen vor.

Der Bundeskanzler wird vom Parlament aufgrund des formal unabhängigen Vorschlags des Bundespräsidenten, über den es im Bundestag nicht einmal eine Aussprache gibt, gewählt. Er muss weder Mitglied einer Partei noch des Bundestages sein.