„Kanzlerkandidat“ – Versionsunterschied

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Der '''Kanzlerkandidat''' ist eine Kunstfigur - und keine Institution. Er kommt weder im Verfassungs- und Wahlrecht noch in den Parteisatzungen vor.
Mitglied einer [[Partei]], das für den Posten des [[Bundeskanzler|Bundeskanzlers]] kandidiert.


Der [[Bundeskanzler]] wird vom [[Parlament]] aufgrund des formal unabhängigen Vorschlags des [[Bundespräsident]]en, über den es im [[Bundestag]] nicht einmal eine Aussprache gibt, gewählt. Er muss weder Mitglied einer [[Partei]] noch des Bundestages sein.



''Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und muss weder Mitglied einer Partei noch des Bundestages sein.''



Version vom 27. Januar 2002, 08:51 Uhr

Der Kanzlerkandidat ist eine Kunstfigur - und keine Institution. Er kommt weder im Verfassungs- und Wahlrecht noch in den Parteisatzungen vor.

Der Bundeskanzler wird vom Parlament aufgrund des formal unabhängigen Vorschlags des Bundespräsidenten, über den es im Bundestag nicht einmal eine Aussprache gibt, gewählt. Er muss weder Mitglied einer Partei noch des Bundestages sein.