DGH unter Auflagen wieder geöffnet

Wie die Trägergemeinschaft mitteilt, ist der Dorfgemeinschaftshof ab sofort unter den Auflagen der 22. CoBeLVO wieder geöffnet.

Vor der Planung von Veranstaltungen wird um Rücksprache gebeten.

Grundsätzlich gelten:

  • Abstandsgebot (1,5m zu anderen Personen)
  • Maskenpflicht im Innenbereich (nicht am Platz bei fest zugewiesenen Plätzen)
  • Pflicht zur Kontakterfassung in der Anwesenheitsliste
  • Testpflicht
  • Es ist jeweils eine verantwortliche Person vor Ort für die Einhaltung der Regelungen zu benennen.
  • Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang nicht gestattet.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, ist der Zutritt im Rahmen des Hausrechts zu verwehren
  • Händedesinfektion oder Händewaschen bei Betreten der Anlage.
  • Tische sind nach der Nutzung zu desinfizieren (Flächendesinfektion).
  • Der Saal wird dauerhaft belüftet (Lüftungsanlage). Zusätzlich können die Türen zum Hof geöffnet werden. Nach der Nutzung ist mit geöffneten Fenstern für 30 Minuten oder über die Lüftungsanlage (Stoßlüftung) zu lüften.
  • Die Sanitäreinrichtung ist dauerhaft zu belüften (Schaltschrank: Lüftung WC). Die Tür soll nur während der Nutzung der Sanitärbereiche geschlossen werden.
  • Gläser, Geschirr und Besteck sind nicht nutzen.

Möglich sind unter anderem:

  • Die Nutzung des DGH ist grundsätzlich mit fünf Personen aus unterschiedlichen Hausständen möglich. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie genesene oder vollständig geimpfte Personen nicht mit.
  • Kulturveranstaltungen, die nicht den Charakter einer privaten Feier haben, sind gestattet. Die maximale Personenanzahl beträgt 15 (eine je 10m²) ohne bzw. 23 bei Zuweisung eines festen Platzes.
  • Sport bzw. Probenbetrieb in der Breiten- und Laienkultur ist mit zehn Personen sowie einem Trainer bzw. einer leitenden Person möglich. Auch hier zählen genesene und vollständig geimpfte Personen nicht mit.
  • Angeleitetes Training ist mit bis zu 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahren möglich.