„Handwerk“ – Versionsunterschied

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Version vom 25. Juli 2002, 02:17 Uhr

Als Handwerk wird der Berufsstand und die gewerbliche Tätigkeit bezeichnet, bei der meist auf Bestellung ein Produkt unmittelbar für den Verbraucher hergestellt wird. Es steht somit im Gegensatz zur industriellen Massenproduktion auf Vorrat.


Wer Handwerker ist und wer ein sonstiges Gewerbe betreibt, ist in der Handwerksordnung festgelegt.


Im Mittelalter war es für einen Handwerker Pflicht, sich einer Zunft anzuschließen, heutzutage sind die Handwerker in Deutschland (Österreich ähnlich) in Handwerkskammern, sowie in Innungen zusammengeschlossen.


'''Berufe'''